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Die Energiesteuer- und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung sind durch die Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 20. September 2011 (BGBl. I S. 1890) geändert worden. Die Verordnung wird in die E-VSF eingestellt.
Mit der Änderungsverordnung werden u. a. die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 9. Dezember 2010 und dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuer-gesetzes vom 1. März 2011 geänderten Vorschriften im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz verfahrensmäßig weiter umgesetzt. |
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