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Ab dem 1. Juli 2011 werden elektronische Rechnungen und Papierrechnungen umsatzsteuerlich – rückwirkend – gleichbehandelt. Im Vermittlungsverfahren zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 haben Bund und Länder am 21.September 2011 eine Einigung erzielt. Bundestag und Bundesrat haben diese Einigung am 23.September 2011 angenommen. |
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