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Einordnung der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach der Ausgabe 2003 der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Anwendung der WZ 2008?
(
02.08.2010
)
Diverse Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und des Stromsteuergesetzes (StromStG) werden nur den so genannten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gewährt. So können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu einem ermäßigten Steuersatz Strom zu betrieblichen Zwecken entnehmen (§ 9 Abs. 3 StromStG). Auch der so genannte Spitzenausgleich, mit dem die Unternehmen ihre Strom- und Energiesteuerbelastung stark reduzieren können, steht nur den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG).
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