StE Steuern der
Energiewirtschaft

Fachinformationen für Steuerjuristen und -berater der Energiewirtschaft

 


Kennwort vergessen??

Suche
Erweiterte Suche
Schwerpunkte
Archiv
Einordnung der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach der Ausgabe 2003 der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Anwendung der WZ 2008? (02.08.2010 )
Diverse Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und des Stromsteuergesetzes (StromStG) werden nur den so genannten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gewährt. So können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu einem ermäßigten Steuersatz Strom zu betrieblichen Zwecken entnehmen (§ 9 Abs. 3 StromStG). Auch der so genannte Spitzenausgleich, mit dem die Unternehmen ihre Strom- und Energiesteuerbelastung stark reduzieren können, steht nur den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG).
Um den Artikel zu lesen, melden Sie sich bitte als Abonnent an.

 


Nicht-Abonnenten haben die Möglichkeit ein Jahresabo für 164,- EUR (inkl. MwSt.) zuzüglich 16 EUR Versand zu bestellen oder den Artikel gegen eine Schutzgebühr von 15 EUR inkl. MwSt zu beziehen.
  • Abonnement abschließen
  • Einzelartikel kaufen
  •  
    Datum
      15,00 €
     
    email emaildelicious.com delicious.comdigg diggreddit redditnewsvine newsvine

    Copyright EW Medien und Kongresse GmbH | Kontakt | Nutzungsbedingungen
    Energiebranche | Wasserstoff + Brennstoffzelle