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Bundesfinanzministerium: Dezentrale Stromerzeugungsanlagen auch nach rechtlicher Entflechtung von der Stromsteuer befreit
(
02.08.2010
)
Auch nach rechtlicher Entflechtung sind kleine KWK-Anlagen generell von der Stromsteuer befreit. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 31. Mai 2010. Das BMF hat sich damit der Auffassung des BDEW angeschlossen, dass der Verkauf des Stroms durch den Betreiber einer KWK-Anlage an einen rechtlich entflochtenen Netzbetreiber und der gleichzeitige Rückerwerb des Stroms von dem Netzbetreiber für die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG unschädlich ist.
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